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  1. Eine Stiftung gründen - Wann ist es sinnvoll
  2. Kosten & Funktionalität: Wie vergleicht sich bcause zu den Alternativen auf dem Markt?
  3. Steuerliche Unterschiede: rechtlich selbständige Stiftung vs. bcause
  4. An welche Zwecke können meine Gelder weitergeleitet werden?
  5. Fazit

Eine Stiftung gründen - Wann ist es sinnvoll?

Einfach ab und zu eine Spende machen, das ist nicht schwer. Wer sich aber systematischer engagieren möchte, eine größere Summe auf einmal oder nach und nach an die Arbeit bringen möchte oder die Sichtbarkeit des Engagements steuern möchte, hat bisher oft die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen.

Die Grundidee einer gemeinnützigen, privaten Stiftung ist bestechend: Ein Vermögensgegenstand wird auf ewig einem guten Zweck gewidmet. Dabei kann es sich um Geld handeln, im historischen Ursprung ging es aber meist um Land, Gebäude oder Kulturgüter, die einen so großen Wert für die Allgemeinheit darstellen, dass sie vor der Zweckentfremdung durch zukünftige Generationen oder insbesondere den Staat geschützt werden sollten. Der gute Zweck, dem das Vermögen dauerhaft gewidmet werden soll, ist in der Satzung festgelegt. Im Kern ist die Stiftung also unveränderlich, und das Vermögen muss zu jedem Zeitpunkt in der Substanz erhalten bleiben.

Das Vermögen einer Stiftung gehört also keiner Privatperson mehr, sondern sozusagen sich selbst, und die handelnden Personen der Stiftung werden sowohl von der staatlichen Stiftungsaufsicht wie auch vom Finanzamt kontrolliert. Eine eigene Stiftung zu gründen, will also gut überlegt sein - und ist gleich dreifach herausfordernd:

  1. Rechtlich, denn die Satzung einer Stiftung kann man später nicht mehr verändern, und es braucht Gremien, Jahresabschlüsse, Nachweise über die Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks.

  2. Finanziell, denn eine Stiftung wird nur dann anerkannt, wenn sie über ein Vermögen verfügt, dessen Erträge ausreichen, um sinnvolle Arbeit zu tun - in der Regel sind das siebenstellige Beträge. Und das Vermögen selbst kann nicht frei angelegt werden, sondern muss jederzeit in der Substanz erhalten werden, womit in der Praxis viele Anlageformen ausscheiden.

  3. Kommunikativ, denn die meisten Stiftungen sind zwar ausgesprochen intransparent, aber als Organisationen müssen sie viel mehr Fragen beantworten und Erwartungen entsprechen als eine Einzelperson. Die öffentliche Wahrnehmung von Stiftungen ist zwiespältig: Die meisten Menschen verbinden mit Stiftungen einerseits etwas Solides, aber denken auch an Steuersparmodelle und persönliche Eitelkeit.

Die meisten, die mit der Idee einer eigenen Stiftung spielen, entscheiden sich angesichts dieser Hürden dagegen - oder kaufen sich die Unterstützung von Steuerberatern, Anwälten oder sogar ein Stiftungsmanagement ein.

 

Kosten & Funktionalität: Wie vergleicht sich bcause zu den Alternativen auf dem Markt?

Selbst eine Stiftung zu gründen und zu betreiben, bedeutet einen großen und dauerhaften Aufwand, egal wie groß das zu verwaltende Vermögen ist. Die meisten Stiftungen werden überwiegend ehrenamtlich geführt, haben aber Kosten für die Vermögensverwaltung oder steuerliche Beratung.

Einige Kanzleien haben sich darauf konzentriert, auch die Verwaltung einzelner Stiftungen anzubieten. Hier wird nach Stunden abgerechnet, meist aber als Teil einer umfassenderen Mandantenbeziehung. Auch in der Betreuung von Großvermögen durch Banken können diese Dienstleistungen enthalten sein, die Kosten sind dann meist in den Gebühren für die Verwaltung des Gesamtvermögens enthalten.

Einen umfassenderen Service bieten Stiftungsverwaltungen, die gleich die gesamte Gründung und alle Rechtsgeschäfte umsetzen. Sie setzen mit Jahresgebühren und Gebühren auf jede Transaktionen auf relativ einfach zu verstehende Kosten für standardisierte Lösungen und berechnen Stundensätze für davon abweichende Anliegen

Eine weitere Möglichkeit sind sogenannte Stiftungsfonds, die von einigen Banken angeboten werden. Dabei handelt es sich um “Stiftungen in Dachstiftungen” mit hoher Standardisierung sowie meist Festlegung auf bestimmte Förderzwecke und Vermögensanlagen.

bcause bietet eine Alternative zu den bisherigen Angeboten. Bei bcause gründet man rechtlich betrachtet keine eigene Stiftung, sondern man eröffnet mit dem bcause Depot einen Fonds in einer gemeinnützigen Treuhandstiftung. Anders als bei Banken gibt es hier keine in der Vermögensverwaltung versteckten Kosten. Und anders als bei einer eigenständigen Stiftung sind weder Satzung noch Jahresabschluss erforderlich. Die Sichtbarkeit kann genau gesteuert werden, und den Mehrwert durch die Community bietet kein anderes Modell.

Eine Übersicht zu bcause im Vergleich zu anderen Modellen auf dem Markt hinsichtlich Kosten und Funktionalität ist auf der nächsten Seite zu finden.

  bcause Stiftung im Ehrenamt Stiftungsbetreuung durch Kanzlei, Bank oder Family Office Stiftungsmanagerin Stiftungsfonds
Aufwand bei Gründung sehr gering sehr hoch hoch mittel, wenn standardisiert gering, immer standardisiert
Aufwand im Betrieb sehr gering mittel hoch mittel, wenn standardisiert gering, wenig Flexibilität
Gebühren-modell aktuell kostenlos, zukünftig geringe mtl. Gebühren Stundensätze für Anwälte, Steuerberatung Gebühren in Vermögens-verwaltung oder Studensätze

Jahresgebühren, Transaktions-
gebühren, ggf. Stundensätze

Jahresgebühren
Typische jährl. Kosten für 100K Vermögen und 10K Förderungen aktuell kostenlos, zukünftig ca. €1.000  €6.000 für Gründung, danach €3.000 schwer zu schätzen  €2.000-3.500 abhängig von Treuhand-
oder rechtsfähiger Stiftung
€500-1.000 plus Gebühren für Anlageprodukte
Community ja nein nein nein nein
Empfohlene Organisationen ja nein nein nein ja

 

Was gilt es steuerlich zu beachten?

Wer den komplexen Prozess einer Stiftungsgründung auf sich nimmt, tut das häufig aufgrund vielseitiger steuerlicher Vorteile, die eine rechtlich selbstständige Stiftung verspricht.

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Bei der Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung können reduzierte oder sogar befreite Erbschafts- und Schenkungssteuersätze gelten. Dies ermöglicht es, Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen oder wohltätige Zwecke zu unterstützen, ohne hohe Steuerbelastungen zu haben.

Steuerausnahme für Stiftungsvermögen: Das Vermögen der Stiftung kann von der Körperschaftsteuer befreit sein, solange es für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet wird. Dies gilt jedoch unter bestimmten Bedingungen und es können gewisse Vorschriften erfüllt werden müssen.

Steueraufschub für Zustiftungen: Zustiftungen zu einer bestehenden Stiftung können unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt sein. Dies kann es ermöglichen, zu Lebzeiten oder im Rahmen von Vermögensnachfolgeplanungen Vermögen in die Stiftung einzubringen.

Abzugsfähigkeit von Spenden: Spenden an eine gemeinnützige Stiftung können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies kann zu einer Verringerung der persönlichen Einkommensteuerlast führen.

Erbschaftssteuerbefreiung für Begünstigte: Wenn eine Stiftung bestimmte gemeinnützige Zwecke verfolgt und begünstigte Personen oder Organisationen unterstützt, können Erbschafts- und Schenkungssteuern auf Stiftungsmittel in vielen Fällen erlassen werden.

Flexibilität bei der Vermögensverwaltung: Eine Stiftung kann eine Vielzahl von Vermögenswerten verwalten, wie Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen. Dies kann es ermöglichen, Vermögen optimal zu strukturieren und zu erhalten.

Auch wenn die hier aufgelisteten steuerlichen Vorteile in einigen Fällen reizvoll klingen mögen, sind sie im Zeitalter der Dringlichkeit geradezu “aus der Zeit gefallen”. Zwar sind Zustiftungen in das Ewigkeitsvermögen über mehrere Jahre steuerlich absetzbar. Allerdings ist dieser Vorteil abzuwägen gegenüber der Einschränkung, dieses Vermögen nicht aufbrauchen oder einem Anlagerisiko aussetzen zu dürfen - in einem “Zeitalter der Dringlichkeit” eine für die meisten Zwecke nicht mehr überzeugende Einschränkung.

Demgegenüber bringt die Gründung einer Online-Stiftung mit bcause für Stiftende neben einer deutlich höheren Flexibilität den für Spenden geltenden Steuervorteil. Denn über die Online-Stiftung fließende Spenden sind ebenso von der Einkommenssteuer absetzbar wie jede andere Spende.

 

An welche Zwecke können meine Gelder weitergeleitet werden?

In einer Stiftung wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Bereich der Zweckverwirkung und dem Bereich der Vermögensanlage. Damit Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sind, muss die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden und das von ihr verwaltete Geld nach genauen Regeln verwenden.

Wenn die Stiftung Förderungen vergibt, müssen diese an ebenfalls gemeinnützige und im Zweckbereich der Stiftung arbeitende Organisationen gehen. Hat eine Organisation ihre rechtliche Heimat außerhalb von Deutschland, muss die Stiftung gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass sie auch nach deutschem Recht gemeinnützig wäre. Die meisten scheuen hier Aufwand und Risiko, und verzichten entweder auf solche Förderungen oder leiten sie mit Transaktionskosten bis zu 5% über das Vermittlungsnetzwerk “Transnational Giving” weiter.

In der Vermögensanlage gilt diese geographische Einschränkung nicht, dafür muss die Stiftung nachweisen, dass die Investitionen weder spekulativ sind, noch bewusst auf Rendite verzichten. Diese beiden (je nach Finanzamt unterschiedlich interpretierten) Vorgaben sorgen dafür, dass sich die meisten Stiftungen auf risikoaverse Anlageformen beschränken und oft vor illiquiden und wirkungsorientierten “Impact Investments” zurückschrecken.

Die Grundidee der Vermögensanlage ist die Erwirtschaftung von Erträgen, mit denen dann der Zweck verwirklich werden kann - nicht die Erreichung der gesellschaftlichen Ziele mit der Vermögensanlage selbst.

bcause sorgt dafür, dass die Nutzenden nicht durch diese vielfältigen Vorgaben eingeschränkt werden. Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Organisationen unabhängig von ihrem konkreten Zweck finanziert werden, und wenn bcause einmal geprüft hat, ob eine im Ausland ansässige Organisation finanziert werden kann, entfällt der Prüfungsaufwand für alle weiteren Finanzierungen.

Organisationen können bei bcause nicht nur durch Spenden, sondern auch durch Darlehen und/oder sogar Eigenkapital unterstützt werden. Auch hier fällt der Prüfungsaufwand nur einmal an, sodass beliebig viele Transaktionen kostenfrei gepoolt werden könnten. Besonders interessant ist das etwa bei Finanzierungen von Impact Fonds, die sich sonst nur an professionelle Anleger richten und hohe Mindestsummen und individuelle Verträge erfordern. Rückfüsse aus rückzahlbaren Finanzierungen fließen wieder zurück ins Depot der Online-Stiftung und können von hier erneut für die Unterstützung weiterer Organisationen verwendet werden.

 

Fazit

Eine rechtlich eigenständige Stiftung zu gründen ist keine triviale Angelegenheit. Die Grundidee ist einfach: Ein Vermögen wird dauerhaft einem guten Zweck gewidmet, der in der Satzung festgelegt ist. Im Kern ist die Stiftung unveränderlich, und das Vermögen muss zu jedem Zeitpunkt in der Substanz erhalten bleiben. Besteht ein Vermögen aus einer Kunstsammlung oder einer sozial genutzten Immobilie, passt dieses Konzept. Wer aber ein Geldvermögen stiften möchte, um andere Organisationen zu fördern, ist mit dem Konzept einer eigenständigen Stiftung meist unnötig stark festgelegt. Warum sollte es ein großes Grundstockvermögen brauchen, warum sollte die Vermögensanlage risikoavers ausgerichtet, warum nur aus den Erträgen gefördert werden? Und warum sollte man die Förderziele und Entscheidungsprozesse nicht flexibel an eine sich schnell verändernde Zeit anpassen können?

Die Gründung einer Online-Stiftung über bcause bietet eine simple und flexible Alternative zu anderen Angeboten auf dem Markt. Dabei ist sie vor allem dann geeignet, wenn Kapital aus Privatvermögen oder Unternehmen unmittelbar eingesetzt werden soll, um zur Lösung dringlicher Probleme unserer Zeit beizutragen. Über einen eigenen Online-Auftritt schafft sie für Außenstehende einen transparenten Überblick über das bereits eingezahlte Stiftungsvolumen und die Finanzierung einzelner Organisationen. Externe Unterstützende können mittels eines einfachen Interface “zustiften” und dem Stiftungsvolumen sowie der positiven Wirkung der Stiftung zu Wachstum verhelfen. Die Zwecke, die mit einer Online-Stiftung über bcause unterstützt werden können, sind vielfältig und bedürfen einem geringen Prüfungsaufwand. Zudem können Zuwendungen für die Online-Stiftung jährlich von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

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Inspiration
Felix Oldenburg
Artikel von Felix Oldenburg
25. September 2023
Felix ist CEO bei bcause und schreibt darüber, wie Menschen sich heute stärker und besser finanziell engagieren. Der Vorstandssprecher der gut.org hat zuvor als Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Stiftungen die Welt der Stiftungen und als Europachef von Ashoka die Social Entrepreneurship-Bewegung maßgeblich mitgestaltet.