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Steuervorteile von Stiftungen: Was ist dran am Steuersparmythos?
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Steuervorteile von Stiftungen: Was ist dran am Steuersparmythos?

Nicole Weyde
von Nicole Weyde
Nov 19, 2024 3:27:35 PM

Stiftungen und Steuern gehören irgendwie zusammen. Doch anstatt der tatsächlichen Steuerbegünstigungen, bzw. Subventionen des Staates, die gerade bei gemeinnützige Stiftungen anfallen, stehen Stiftungen oftmals für ein zwielichtiges Steuersparmodell, das insbesondere Superreiche nutzen. Was ist dran am Mythos "Steuersparmodell Stiftung" In diesem Blogartikel geht es um das Thema Steuern und Steuerlast sowie um die Frage, inwiefern unterschiedliche Stiftungen tatsächlich im Stande sind sie zu senken.


Stiftungen und Steuerbegünstigungen 

Zunächst noch einmal die Definition der Stiftung, da sie in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung ist. Eine Stiftung ist ein Vermögen (oft Geldvermögen, aber auch Immobilien und andere Wertgegenstände können gemeint sein), das der/die Stifter*in dauerhaft und unwiderruflich einem bestimmten Zweck widmet und ihm eine eigene Rechtsform gibt. Man unterscheidet zwischen privatnützigen, also normal steuerpflichtigen Stiftungen (die häufig genutzt werden, um Unternehmensanteile auch in Erbengenerationen zusammen zu halten), und gemeinnützigen, d.h. steuerbegünstigten Stiftungen. Diese verfolgen einen oder mehrere der gesellschaftlichen Zwecke der Abgabenordnung.

Steuerbegünstigungen bei gemeinnützigen Stiftungen

Steuerbegünstigungen bei gemeinnützigen Stiftungen

Grundsätzlich möchte der Staat die Menschen zum Spenden ermutigen und bietet steuerliche Anreize für privates Engagement - z.B. für gemeinnützige Stiftungen oder Direktspenden an NGOs.

Einkommenssteuer

Für Spenden an gemeinnützige Organisationen können pro Jahr bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens von der Steuer abgesetzt werden. Das heißt, man erhält den entsprechenden Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück. Ein Beispiel: Wenn du einen Steuersatz von 40 Prozent hast und 100 Euro spendest, bekommst du 40 Euro zurück. Der Staat begünstigt also deine Spende in Höhe deines Steuersatzes.

Auch wenn du in einem Jahr mehr als 20 Prozent deines zu versteuernden Einkommens spendest, kannst du den übersteigenden Betrag in die Folgejahre vortragen und so den Steuervorteil über mehrere Jahre nutzen. Dabei kann es sinnvoll sein, ein jährliches Spendenziel festzulegen, um den Steuervorteil optimal auszunutzen und erst später zu entscheiden, wohin das Geld fließen soll. Mehr zum Thema Spenden und Steuern sparen.

Wusstest du? 💡

Dies gilt für alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland aber auch für Organisationen im Ausland, die nach deutschem Recht als gemeinnützig anerkannt wären. Du möchtest an eine Organisation im Ausland spenden und hundertprozentig sichergehen, dass du deine Steuer wiederbekommst? Dann solltest du am Besten über eine in Deutschland ansässige Stiftung spenden, wie zum Beispiel bcause. Erfahre hier mehr dazu.


Erbschafts- und Schenkungssteuer

Bei der Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung können ermäßigte oder sogar erlassene Erbschafts- und Schenkungssteuersätze zur Anwendung kommen. So können Vermögen an gemeinnützige Zwecke übertragen werden, ohne dass hohe Steuerbelastungen entstehen.

Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Steuervorteil für Zuwendungen in das so genannte Ewigkeitsvermögen einer Stiftung bürgerlichen Rechts. Dieser beträgt bis zu einer Million Euro pro Person (bei Ehepaaren bis zu zwei Millionen Euro) und ist einkommensunabhängig. Dieser Betrag kann auch übertragen werden.

Dabei kann der Abzug flexibel gestaltet werden: In einkommensstarken Jahren kann ein größerer Teil des Betrags genutzt werden, um das zu versteuernde Einkommen deutlich zu reduzieren und von einem niedrigeren Steuersatz zu profitieren.

Dieser Vorteil muss jedoch gegen die Einschränkung abgewogen werden, dieses Vermögen nicht aufbrauchen oder einem Anlagerisiko aussetzen zu können - für gesellschaftliche Herausforderungen mit Dringlichkeit bedeutet das, dass jährlich nur ein kleiner Bruchteil des Vermögens genutzt werden kann.

Steueraufschub für Zustiftungen

Zustiftungen in eine bestehende Stiftung sind steuerlich genauso begünstigt wie das Einbringen von Vermögen in eine neue Stiftung. Dies kann es ermöglichen, bereits zu Lebzeiten oder im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung Vermögen in die Stiftung einzubringen. 

Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Steuervorteile aus persönlichen Motiven genutzt werden können.

Kann man Schlupflöcher im Gemeinnützigkeitsrecht ausnutzen?

Nicht selten werden natürlich Lücken im bestehenden Steuer- bzw. Gemeinnützigkeitsrecht gesucht, um den Gemeinnützigkeitsstatus und die damit verbundenen Steuervorteile zum eigenen Vorteil zu nutzen. Aber hier gilt: Etwaige Versuche wurden und werden von den zuständigen Behörden und Gerichten geahndet. In einem Urteil aus dem Jahr 2021 wurde der Versuch, sich über eine gemeinnützige Stiftung einen persönlichen Vorteil zu verschaffen, als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet.

Eine vGA liegt eigentlich vor, wenn ein Unternehmen, oder in selteneren Fällen auch Stiftungen,  den eigenen Gesellschaftern Vorteile zuwendet, die nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechen und nicht offen als Gewinn ausgeschüttet werden. Das Urteil des Bundesfinanzhofs betraf Eheleute, die Gesellschafter einer GmbH und gleichzeitig Stifter einer gemeinnützigen Stiftung waren. Finanzamt und Finanzgericht sahen in den Zuwendungen verdeckte Gewinnausschüttungen, da die GmbH nicht eigennützig handelte, sondern die private Kunstsammlung der Eheleute förderte.

Die Gemeinnützigkeit wird in Deutschland vom Finanzamt streng überwacht. Jedes Jahr findet eine Prüfung statt und alle drei Jahre muss eine Organisation (Stiftungen, Vereine oder auch Unternehmen) die Gemeinnützigkeit neu beantragen. Um die Gemeinnützigkeit zu behalten, muss die Organisation eine ordnungsgemäße Buchführung vorlegen und nachweisen, dass alle Mittel satzungsgemäß verwendet wurden. Die Gemeinnützigkeit kann auch rückwirkend aberkannt werden, was zu Steuernachzahlungen führen kann. Es dürfen keine Überschüsse erwirtschaftet werden, die nicht in satzungsgemäße Rücklagen eingestellt wurden.

Wusstest du? 💡

Was gemeinnützige Stiftungen allerdings können, ist ein Drittel ihrer Erträge an den Stifter und seine nächsten Angehörigen ausschütten, ohne ihren Status beim Finanzamt zu verlieren.


Ein systematischer Missbrauch von gemeinnützigen Stiftungen zur Ausnutzung von Steuervorteilen für Einzelpersonen, Familien oder Unternehmen kann daher praktisch ausgeschlossen werden. Problematisch sind vielmehr steuerrechtliche Aspekte, etwa wenn gemeinnützige Stiftungen in Konstruktionen mit Privatstiftungen eingebunden werden. Einige Rechtsanwälte haben sich sogar darauf spezialisiert, Lösungen zu entwickeln, bei denen Vermögenswerte in gemeinnützige Stiftungen eingebracht werden, um Steuern zu vermeiden, während die Kontrolle über das Vermögen oder die Stimmrechte des Unternehmens in einer Privatstiftung verbleibt. Dies führt uns zum nächsten Punkt.

Steuervorteile von privatnützigen Stiftungen und Stiftungskonstrukte im Ausland

Privatnützige Stiftungen wie Familien- oder Unternehmensstiftungen werden im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen normal besteuert. 

Sie unterliegen in der Regel der Körperschaft- und Gewerbesteuer, Vermögensübertragungen können der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen. Dennoch bieten sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa zur langfristigen Vermögenssicherung innerhalb der Familie. Stiftungen können helfen, die Steuerbelastung über Generationen hinweg zu optimieren, indem sie Vermögen binden und die Erträge an die Familie ausschütten, statt sie "direkt" zu vererben.

Das Beispiel Familienstiftung

Wir haben mit Alexander Vielwerth, Experte für Vereins- und Non-Profit-Recht bei Vielwerth-Junginger, über den Fall der Familienstiftung gesprochen.In Anlehnung an einen Artikel des Handelsblatt  erläutert er, wie Familienstiftungen in ihrer Struktur und Funktion genutzt werden können, um steuerliche Liquidität zu sparen.

Stiftungen sind kein Instrument zum Steuern sparen, sondern ein Instrument zur langfristigen (gemeinnützigen) Vermögensverwendung.


Familienstiftungen werden häufig missverstanden, insbesondere wenn es um den vermeintlichen Vorteil der Steuerersparnis geht. Tatsächlich sind Familienstiftungen kein geeignetes Instrument, um Steuern zu vermeiden. Steuern können nicht direkt "gespart" werden. Vielmehr geht es um das Konzept der Steuerliquidität. Dies bedeutet, dass durch eine Familienstiftung Vermögen zunächst innerhalb der Stiftung aufgebaut und thesauriert werden kann. Gewinne, die beispielsweise aus eingebrachten Immobilien oder Unternehmensanteilen entstehen, verbleiben in der Stiftung und können zunächst reinvestiert werden. Dadurch steht mehr Liquidität zur Verfügung, die wiederum für Investitionen in verschiedene Anlageklassen genutzt werden kann. Diese zusätzliche Liquidität ermöglicht es der Stiftung, weitere Gewinne zu erwirtschaften, die ebenfalls in der Stiftung verbleiben und nicht sofort versteuert werden müssen.

Entscheidend ist jedoch, dass sobald das Geld aus der Stiftung an die Destinatäre, also die Begünstigten, ausgeschüttet wird, eine reguläre Besteuerung stattfindet. Diese erfolgt in der Regel mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 %, d.h. die Steuerpflicht wird nicht umgangen, sondern nur aufgeschoben. 

In ihrer Grundfunktion gilt aber auch hier, dass die Stiftung in erster Linie ein Instrument zur langfristigen Vermögenssicherung und -verwendung darstellt, und kein Steuersparmodell.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Privatnützige Stiftungen werden nicht selten genutzt, um Vermögen durch komplexe rechtliche Strukturen vor dem Zugriff des Staates oder anderer Parteien zu schützen. Solche Konstruktionen beinhalten oft verschachtelte Firmengeflechte, Holdinggesellschaften oder Treuhandlösungen, die es erschweren, den tatsächlichen Eigentümer des Vermögens zu identifizieren. Dadurch können nicht nur Erbschafts- oder Vermögenssteuern reduziert, sondern auch Offenlegungspflichten umgangen werden. Diese Strategien sind in der Regel legal, aber moralisch umstritten, da sie darauf abzielen, Vermögen der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Besonders problematisch wird es, wenn Vermögen in solchen Stiftungen verborgen bleibt, während Einfluss und Verfügungsgewalt indirekt bei den eigentlichen Eigentümern verbleiben. Gerichte in Deutschland und der EU haben in verschiedenen Fällen versucht, gegen missbräuchliche Stiftungsmodelle vorzugehen, wenn ein eindeutiger Steuerumgehungszweck nachgewiesen werden konnte. Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur verdeckten Gewinnausschüttung zeigt, dass der Staat versucht, solche Strukturen zu durchbrechen, wenn sie nur der Steuervermeidung dienen.

Panama, Seychellen und Schweiz: Auslandsstiftungen und Steuervermeidung 

Gerade wenn die oben beschriebenen rechtlichen Konstruktionen auch Stiftungen im Ausland einbeziehen, wird das Prinzip auf die Spitze getrieben. In Ländern wie Panama, den Seychellen oder der Schweiz, die für ihre Offshore-Dienstleistungen bekannt sind, bieten sogenannte Steueroasen die Möglichkeit, Vermögen zu verschleiern und steuerliche sowie rechtliche Verpflichtungen zu umgehen. Diese Länder locken mit extrem niedrigen oder gar keinen Steuersätzen, einem hohen Maß an Anonymität für die Gründer und minimalen regulatorischen Anforderungen, was sie ideal für Personen und Unternehmen macht, die Vermögenswerte vor den Behörden verstecken wollen. Komplexe Netzwerke von Briefkastenfirmen und Treuhandmodelle können genutzt werden, um den wahren Eigentümer des Vermögens zu verschleiern. Dadurch wird es für die Finanzbehörden extrem schwierig, den Überblick zu behalten und Steuerpflichten durchzusetzen.

Ein bekanntes Beispiel für diese Praxis sind die Enthüllungen der Panama Papers im Jahr 2016, die aufzeigten, wie Politiker, Prominente und reiche Privatpersonen Offshore-Strukturen nutzten, um Steuern zu vermeiden oder sogar illegale Gelder zu waschen. In diesem Zusammenhang fallen immer wieder die Namen Panama, Seychellen oder auch die Schweiz, weil diese Länder es ermöglichen, Vermögen in undurchsichtigen Stiftungen zu parken, während die tatsächliche Kontrolle über das Vermögen beim Stifter verbleibt.

Unter Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen oder Schlupflöchern im internationalen Steuerrecht können Stiftungen in diesen Ländern dazu genutzt werden, Vermögen über Grenzen hinweg zu verschieben, ohne dass dies von den Steuerbehörden des Heimatlandes bemerkt wird. Dies erschwert nicht nur die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung, sondern trägt auch zur globalen Steuerungerechtigkeit bei.

In den vergangenen Jahren haben sich internationale Gerichte und Organisationen wie die OECD oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) verstärkt der wichtigen Aufgabe gewidmet, Steuerflucht und Offshore-Strukturen zu bekämpfen. Es ist erfreulich, dass  einige Länder bereits Abkommen zur Informationsweitergabe unterzeichnet haben. Allerdings besteht für viele Staaten nach wie vor die Möglichkeit, ihr Vermögen vor dem Zugriff der Steuerbehörden zu verstecken. Diese Konstruktionen sind oft legal beziehungsweise bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Sie unterscheiden sich somit von Stiftungen, die sich am Gemeinwohl ausrichten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Grund, weshalb Stiftungen und Steuern oft in einem Atemzug genannt werden, darin liegt, dass es unterschiedliche Arten von Stiftungen gibt, insbesondere gemeinnützige und nicht gemeinnützige Stiftungen, von denen manche im Ausland auch noch anderen Regeln unterliegen. Nicht-gemeinnützige Stiftungen unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht und dienen in erster Linie dem Schutz von Familien- oder Unternehmensvermögen. Diese privaten Stiftungen werden häufig in komplexen Konstruktionen genutzt, um Geld- und Sachvermögen zu verschleiern oder vor dem Zugriff zu schützen, insbesondere wenn sie im Ausland errichtet werden. Diese Praxis ist in der Regel legal, jedoch nicht mit Spenden an deutsche gemeinnützige Stiftungen zu verwechseln.

Hat die Stiftung ein Begriffsproblem?

Bei Betrachtung der unterschiedlichen Modelle wird ersichtlich, dass eine Unterscheidung zwischen privaten und gemeinnützigen Stiftungen wünschenswert wäre, um mehr Klarheit zu schaffen. Im Englischen wird zwischen Trusts (private Stiftungen) und Foundations (gemeinnützige Stiftungen) klar differenziert. Im Deutschen hingegen kann diese Vereinheitlichung durchaus zu Verwirrung führen. Viele Menschen denken bei dem Begriff "Stiftung" zunächst an Steuern, bzw. an Steuervermeidung. Dies ist jedoch nur bei privatnützigen Stiftungen der Fall. Auch gemeinnützige Stiftungen haben einen Bezug zum Thema Steuer, wobei hier der Eindruck entstehen kann, dass sie ebenfalls Steuerschlupflöcher und Rechtskonstrukte nutzen, um persönlich zu profitieren.

In Deutschland sind über 90 % der Stiftungen steuerbegünstigt und verfolgen gemeinnützige Satzungszwecke, wie beispielsweise die Förderung von Bildung, Kultur oder Umweltschutz. Es ist von entscheidender Bedeutung, zwischen gemeinnützigen und privaten Stiftungen zu unterscheiden. Während private Stiftungen Gewinne ausschütten und ihre Mittel auch für den privaten Vorteil der Stiftenden verwenden können, dienen gemeinnützige Stiftungen der Gesellschaft und dürfen keine Gewinne ausschütten. Die Gleichsetzung mit privaten Stiftungen, die oft Vermögensschutz und Steueroptimierung anstreben, führt zu einem verzerrten Bild der Stiftungslandschaft in Deutschland.

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Mit deinem Stiftungsfonds auf bcause kannst du transparent kommunizieren, welche Organisationen du in welchem Umfang unterstützt. Einzahlungen von dir oder externen Dritten erfolgen als steuerlich absetzbare Spenden. Durch die Einbindung in unsere gemeinnützige Treuhandstiftung ist die Gemeinnützigkeit immer gewährleistet. - ohne zusätzlichen Aufwand an deinem Ende.


Zusammenfassung und Fazit

Ja, es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Stiftungen und Steuern. Es ist jedoch ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Stiftungen ein Instrument oder bewährtes Modell zum Steuersparen sind. 

Vielmehr wird oft die grundlegende Fähigkeit, Vermögen zu empfangen und an einen bestimmten Zweck zu binden, ausgenutzt, um den Besitz von finanziellem Vermögen und Immobilien zu verschleiern und vor externem, insbesondere staatlichem Zugriff zu schützen. Das gilt allerdings fast ausschließlich für privatnützige Stiftungen. Es sei darauf hingewiesen, dass in Deutschland über 90 % der Stiftungen steuerbegünstigt sind und sich gemeinnützigen Zwecken wie Bildung und Umweltschutz widmen. Diese gemeinnützigen Stiftungen unterliegen strengen Auflagen und Kontrollen, sodass quasi keine Gewinne für privatnützige Zwecke ausgeschüttet werden dürfen.

Die Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Stiftungen zielen darauf ab, Menschen dazu zu ermutigen, zu spenden und zu stiften. Sie können bis zu 20 % ihres zu versteuernden Einkommens von der Steuer absetzen. Zudem können sie von reduzierten Erbschafts- und Schenkungssteuersätzen bei der Übertragung von Vermögen auf Stiftungen profitieren. Ein Missbrauch der Gemeinnützigkeit ist eher selten der Fall, wird diese doch streng - auch rückwirkend - von Finanzbehörden kontrolliert. Dies zeigt sich in einem Urteil des Bundesfinanzhofs, der verdeckte Gewinnausschüttungen in einer Stiftung bestraft hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahrnehmung von Stiftungen als Steuersparmodelle häufig auf einer Verwechslung der verschiedenen Stiftungsformen beruht, was zu einer gewissen Unschärfe in der öffentlichen Wahrnehmung führt. Gemeinnützige Stiftungen verfolgen klare, altruistische Ziele und unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen. Auch privatnützige Stiftungen sind in ihrer Grundfunktion nicht auf Steuervermeidung angelegt, werden aber in der Praxis teilweise in komplexe Rechtsstrukturen eingebunden, um Vermögen vor dem staatlichen Zugriff zu verbergen.

⚠️ Disclaimer: Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keinen **zertifizierten Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Nicole Weyde
Artikel von Nicole Weyde
Nov 19, 2024 3:27:35 PM
Nicole ist Chief Legal Officer bei bcause und beantwortet komplexe rechtliche und infrastrukturelle Fragen rund um das Thema Stiftungsgründung, Treuhandstiftung und Finanzierungsflüsse. Sie ist auch die Geschäftsführerin unserer bcause Treuhandstiftung. Nicole leitete Rechtsabteilungen bei PayPal und Groupon und war als Rechtsanwältin tätig.