Wenn du schon einmal gespendet hast oder sogar regelmäßig gemeinnützige Organisationen unterstützt, tust du das wahrscheinlich vor allem, weil du etwas bewegen
Und wer weiß - vielleicht möchtest du ja das so gesparte Geld gleich für weitere gesellschaftliche Zwecke einsetzen? Im letzten Teil des Blogposts rechnen wir dir vor, warum wir glauben, dass du höchstwahrscheinlich noch nicht so viel spendest, wie du eigentlich könntest…
Wer spendet, erhält vom Staat fast die Hälfte zurück, sofern der Höchstbetrag nicht 20% der gesamten persönlichen Einkünfte übersteigt. Ab einem Einkommen von 62.810 sind es 42%. Um den Steuererlass geltend zu machen, ist es nötig, deine Spenden in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wenn du deine Steuererklärung mit Elster einreichst, findest du das richtige Feld in der Anlage Sonderausgaben. Hier kannst du auf Seite 2, Zeile 5, die einzelnen Beträge angeben, die du gemeinnützigen Organisationen im vergangenen Jahr zugeführt hast. Bei Spenden bis zu 300€ wird hierfür nicht einmal eine formale Spendenquittung als Beleg benötigt - hier reicht ein vereinfachter Nachweis, wie etwa eine Überweisung auf ein Spendenkonto, den du ggf. auf Nachfrage vorweisen kannst.
Du hast im Jahr 2023 besonders viel gespendet? Das kommt durchaus vor, wenn man sich etwa aus bestehendem Vermögen engagiert oder besondere Cash-Events wie Abfindungen, Erbschaften oder Verkaufserlöse für einen guten Zweck verwenden möchte. Keine Sorge: Alles, was 20% deiner Gesamteinkünfte übersteigt, kannst du ganz einfach als Spendenvortrag in das Jahr 2023 übertragen. Hierfür musst du lediglich in deiner nächsten Steuererklärung Zeile 6 in der Anlage Sonstiges ankreuzen.
Wer das Engagement nicht über mehrere Jahre strecken möchte, kann den Ausweg einer Zuwendung in das Ewigkeits- (”Grundstock”-) Vermögen einer Stiftung nutzen. Auf diesem Weg sind €1 Mio. im Jahr des Engagements voll absetzbar und werden in Folgejahren angerechnet (”thesauriert”). Für Verheiratete kann die Summe sogar doppelt so hoch sein. ABER: Stiftungen dürfen diese Vermögen nicht ausgeben, sondern nur anlegen und dann aus den Erträgen Gutes tun. Auf eine sehr lange Zeit gerechnet, kann dieses Engagement viel bewirken. Wer Geld heute in die Wirkung bringen möchte, sollte eher teilweise auf den Steuervorteil verzichten und direkt spenden.
Wusstest du, dass du als Privatperson die Steuerersparnis für deine Spenden auch schon im Jahr der Spende erhalten kannst - und nicht erst im Folgejahr, wenn du deine Steuererklärung machst?
Das funktioniert für alle, die Lohnsteuern zahlen durch eine sogenannte Lohnsteuerermäßigung. Die Spenden werden als Sonderausgaben berücksichtigt und auf deiner Lohnsteuerkarte wird ein Freibetrag eingetragen, so dass du monatlich weniger Lohnsteuern zahlst.
Während du theoretisch ab der kleinsten Spende eine Lohnsteuerermäßigung beantragen kannst, lohnt sich der Aufwand in der Praxis erst ab einer gewissen Höhe. Denn bei kleineren Beträgen könnte der Effekt auf die monatliche Lohnsteuer eher gering ausfallen.
Wenn deine jährlichen Spenden einen Betrag von mindestens 600 bis 1.000 EUR erreichen, kann sich eine Lohnsteuerermäßigung in Form eines Freibetrags bereits spürbar auf deine monatlichen Abzüge auswirken.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Du musst beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. In diesem Antrag gibst du deine zu erwartenden Spenden an.
Frist: 30. November eines Jahres für das laufende Jahr.
Spendenbescheinigungen werden von den meisten etablierten Organisationen automatisch erstellt und zum Beginn des Folgejahres versendet, wenn man eine Adresse angegeben hat. Wenn du die Spendenquittung sofort erhalten und die Kommunikation und weitere (Werbe-) Briefe von Organisationen vermeiden möchtest, bietet sich die Spende über bcause.com an. Dort kann man die Spendenquittung sofort erhalten und aus einer Einzahlung beliebig viele Einzelspenden machen. Auch wenn diese erst nach dem Ende des Steuerjahrs getätigt werden, ist die Spendenquittung für die Einzahlung im aktuellen Jahr voll nutzbar.
Du bist gerade schon dabei, hektisch nach deinen Spendenquittungen zu suchen? Keine Sorge. Seit 2021 brauchst du für Spenden bis €300 in der Einkommenssteuererklärung keinen formalen Beleg mehr. Sie können einfach mit Namen der empfangenden Organisation und dem Betrag angegeben werden und werden automatisch berücksichtigt.
Bei Spenden über €300 ist es wichtig, dass du dir von der von dir unterstützten Organisation jeweils eine Spendenquittung (”Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster”) ausstellen lässt und diese als Anhang in deiner Steuererklärung hinzufügst.
Ausnahmen gelten für bestimmte Katastrophenfälle, anlässlich derer du an Organisationen im europäischen Ausland spendest, wie etwa dem Ukraine-Krieg. Auch bei Spenden an politische Parteien können Beträge über 300€ ohne Zuwendungsbescheinigung abgesetzt werden.
Um zu berechnen, wie viel zu von deiner Steuer in diesem Jahr durch deine Spenden zurückbekommst, haben wir einen eigenen Rechner erstellt, bei dem du nur die Spendensumme und dein Einkommen (zur Berechnung der Steuerquote) angeben musst. Natürlich werden deine Daten nicht gespeichert. Probier es gerne gleich aus - du wirst überrascht sein, wieviel zu dir in diesem Jahr zurückholen kannst! Und vielleicht inspiriert es dich ja sogar dazu, deine Spendensumme in diesem Jahr zu erhöhen - schließlich kostet dich eine Spende von 1000€ durch die Rückzahlung vom Staat nur 580€. Oder anders herum argumentiert: Wenn Du bereit bist, netto €1.000 zu geben, könntest Du also sogar €1,724 spenden.
Du kannst bis zu 42% deiner Spenden mit der Einkommenssteuer zurück erhalten
Dieser Steuervorteil gilt bis 20% deines Einkommens
Spenden über €300 brauchen eine Spendenquittung. Ausnahmen bilden bestimmte Katastrophenfälle und Spenden an politische Parteien.