Das Neue Geben leicht erklärt: Wir haben mit Alexander Vielwerth gesprochen, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Experten für Steuer-, Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht. Anfang 2023 erzählt ihm eine Mandantin von bcause als Alternative zur klassischen Stiftungsgründung. Seitdem empfiehlt er die Möglichkeit gern auch anderen Mandanten, die ein simples Tool für philanthropisches Engagement suchen. Im Gespräch erklärt er, welche Vorteile eine digitale Stiftung aus seiner Sicht bietet und welche Grenzen das Modell hat. Dabei bewertet er bcause aus steuerlicher Perspektive und zeigt auf, wie sich eine bcause Foundation von der Gründung einer klassischen Stiftung unterscheidet. Zur besseren Lesbarkeit wurde das Gespräch an einigen Stellen gekürzt und angepasst.
Alexander Vielwerth ist selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Vielwerth Junginger. Sein Schwerpunkt liegt innerhalb des Gesellschafts- und Steuerrechts auf Vereinen, Stiftungen, gGmbHs und Genossenschaften sowie dem gesamten Gemeinnützigkeitsrecht. Vor allem unterstützt er Nonprofit-Organisationen dabei, einen rechtssicheren Rahmen für ihre Tätigkeit zu schaffen. Darüber hinaus ist er als Moderator und Begleiter für Mitgliederversammlungen tätig. An dem Abbe-Institut für Stiftungswesen in Jena und der Universität Münster konnte Alexander seine Erfahrungen und sein Wissen als Dozent weitergeben. Mit dem Wunsch nach einer sinnhaften und nachhaltigen Tätigkeit gründete er schließlich gemeinsam mit Linus Junginger das Netzwerk “Rechtsanwälte für die gute Sache” und die Anwaltskanzlei Vielwerth Junginger.
Hi Alexander! Du bist über die Anfrage einer Mandantin auf bcause gestoßen, die sich finanziell engagieren wollte, ohne dafür eine klassische Stiftung zu gründen. Wie würdest du die Unterschiede einer Foundation bei bcause zu einer klassischen Stiftung in deinen eigenen Worten beschreiben, und welche Vorteile bietet dieses Modell?
Der größte Unterschied liegt darin, zu verstehen, dass die Foundations bei bcause keine „echten“ Stiftungen im rechtlichen Sinne sind, sondern sogenannte Stiftungsfonds. Diese Fonds haben nichts mit den Investmentfonds einer Bank zu tun – hier investiere ich vielmehr in etwas Gutes. Ein Stiftungsvermögen ist dabei ein Sondervermögen, das von einer anderen Organisation gesondert verwaltet wird – in diesem Fall von bcause. Dabei ist bcause selbst keine rechtsfähige Stiftung, sondern eine Treuhandstiftung, die von der bcause GmbH getragen wird. Rechtlich mag das etwas komplex erscheinen, aber in der Praxis funktioniert es reibungslos.
Eine ‚echte’ Stiftung zu gründen, die selbst rechtsfähig und idealerweise auch gemeinnützig ist, erfordert viel Kapital. Früher lag das Mindestkapital meist bei 50.000 Euro, inzwischen rechnet man eher mit 100.000 Euro. Das bedeutet: Unter 100.000 Euro Grundstockvermögen ist eine Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde kaum zu erwarten – auch wenn es hier Ausnahmen geben mag. Alternativ könnte ich mein Geld direkt an eine gemeinnützige Organisation spenden. Doch der Vorteil eines Stiftungsfonds ist, dass man zunächst Geld sammeln und dann gezielt einem bestimmten Thema widmen kann, wie etwa dem Empowerment von Frauen. So lassen sich zahlreiche gemeinnützige Organisationen unterstützen, die sich in diesem Bereich engagieren. Statt vieler kleiner Direktspenden wird so eine transparente und gebündelte Förderung über die eigene Foundation ermöglicht. Darüber hinaus kann ich auf Events selbst fundraisen und so Spenden für meine Foundation sammeln, wie es z.B. Julia Kupke auf ihrer Vernissage getan hat. Diese Form des Engagements ist etwas Besonderes und Eigenes – nicht direkt vergleichbar mit einer rechtsfähigen Stiftung oder einer einfachen Direktspende.
Wie unterscheidet sich die Verwaltung einer Foundation bei bcause von der einer klassischen gemeinnützigen Stiftung? Wie bewertest du das Spendenmodell bei bcause aus steuerlicher Perspektive?
Wenn ich eine eigene gemeinnützige Stiftung gründe, bin ich selbst für die Verwaltung verantwortlich – dazu zählen Buchhaltung, Gemeinnützigkeitsrecht und die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. Da die Foundation jedoch im Besitz der bcause Treuhandstiftung ist, verbleibt das Vermögen bei bcause, das selbst als gemeinnützig anerkannt ist. Die Foundation an sich kann also nicht gemeinnützig sein, und die Spenden fließen rechtlich gesehen direkt an bcause. Dort werden sie intern transparent als Sondervermögen der jeweiligen Foundation verbucht und bcause stellt die Zuwendungsbescheinigungen aus. Für die Nutzer*innen entsteht so kein Verwaltungsaufwand. Beim Fundraising sollte man den Spender*innen jedoch kurz erklären, warum die bcause Treuhandstiftung als Zuwendungsempfängerin angegeben ist und nicht die Foundation selbst.
Steuerlich betrachtet ist das Modell unkompliziert und vorteilhaft, solange allen klar ist, dass die Spenden an die Treuhandstiftung bcause gehen und diese auch die Zuwendungsbescheinigungen ausstellt. Damit funktioniert die Spende steuerlich wie eine normale Direktspende an eine gemeinnützige Organisation – in diesem Fall an bcause. Das bedeutet, der Spendenbetrag kann im Rahmen der Sonderausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamteinkommens pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wodurch die Spender*innen selbst bestimmen, welche Zwecke sie damit unterstützen möchten.
Ein wichtiger Unterschied ist jedoch, dass bcause als Treuhandstiftung und nicht als „volle“ Stiftung agiert. Das bedeutet, die sogenannte Vermögensstockspende – also die Möglichkeit, je nach Familienstand bis zu zwei Millionen Euro auf zehn Jahre verteilt steuerlich abzuziehen, wenn in das Grundstockvermögen gespendet wird – ist hier nicht möglich. Dennoch könnten auch größere Beträge an eine Foundation über bcause gespendet und steuerlich geltend gemacht werden. Dabei lässt sich der, über den Freibetrag hinausgehende, Spendenbetrag in die kommenden Jahre vortragen.
Stiftungen stehen teilweise in der Kritik - wie bewertest du die öffentliche Wahrnehmung dazu?
Es gibt tatsächlich Anbieter, die Stiftungen als reine Steuersparmodelle vermarkten. Das kann dazu führen, dass der Eindruck entsteht, Stiftungen seien ein Instrument, das primär von vermögenden Personen genutzt wird, um ihre Steuerlast zu minimieren. Dennoch werden Stiftungen überwiegend positiv wahrgenommen, vor allem wenn sie transparent agieren und klar zeigen, wie sie ihre gemeinnützigen Ziele verfolgen. Transparenz ist dabei ein Schlüssel, um Vertrauen aufzubauen und Missverständnisse auszuräumen.
Bei bcause ist dies besonders wichtig, da die Treuhandstiftung als Vermittlerin fungiert. Um diese Transparenz zu gewährleisten, ist bcause Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, und Gründer und Geschäftsführer Felix Oldenburg engagiert sich darüber hinaus seit vielen Jahren aktiv für mehr Offenheit und Nachvollziehbarkeit im gemeinnützigen Bereich.
Letztlich kommt es darauf an, dass man sich als Spender oder Unterstützer gut informiert. Man sollte verstehen, wie eine Stiftung oder Plattform funktioniert, welche Ziele sie verfolgt und wie sie diese umsetzt. Ohne eine Garantie abgeben zu wollen, denke ich, dass man bei bcause an einer sehr guten Stelle ist.